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Ko 2015/03/0004•Verwaltungsgerichtshof Ko 2015/03/0004
Ko 2015/03/0004Verwaltungsgerichtshof26.02.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
I. Zur Entscheidung über die Beschwerde des Mag. E S vom 16. Juli 2014 gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 2. April 2014, Zl 44/12, mit dem er eines Berufsvergehens gemäß § 120 Z 8 WTBG schuldig erkannt und hinsichtlich eines weiteren Berufsvergehens freigesprochen wurde, ist das Verwaltungsgericht Wien zuständig.
II. Der entgegenstehende Beschluss des Verwaltungsgerichts Wien vom 24. März 2015, Zl VGW-172/V/042/3420/2015-1, wird aufgehoben.
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