Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0013

Ra 2015/04/0013Verwaltungsgerichtshof18.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2015

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

Der Antrag der mitbeteiligten Bietergemeinschaft auf Zuerkennung von Schriftsatzaufwand im Provisorialverfahren gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.