Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0015

Ro 2015/07/0015Verwaltungsgerichtshof23.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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