Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0004

Ro 2015/08/0004Verwaltungsgerichtshof23.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats in Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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