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Ro 2015/09/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/09/0003
Ro 2015/09/0003Verwaltungsgerichtshof10.09.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
I. den Beschluss gefasst:
Die Revisionsbeantwortung der Disziplinaranwältin wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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