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Ro 2017/15/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0027
Ro 2017/15/0027Verwaltungsgerichtshof03.04.2019
Die Revision des Finanzamtes (Erstrevisionswerbers) wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei (Zweitrevisionswerberin) Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das angefochtene Erkenntnis wird auf Grund der Revision der zweitrevisionswerbenden Partei wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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