Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/22/0093

Ra 2017/22/0093Verwaltungsgerichtshof02.11.2020

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/22/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220093.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

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