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Ra 2018/07/0454•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/07/0454
Ra 2018/07/0454Verwaltungsgerichtshof19.12.2019
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides (hinsichtlich dessen Spruchpunkt I) richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
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