Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0308

Ra 2019/19/0308Verwaltungsgerichtshof17.11.2020

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0308

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190308.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, sohin hinsichtlich der Erlassung einer Rückkehrentscheidung, der Feststellung, dass die Abschiebung nach Kamerun zulässig sei, des Ausspruches, dass keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe, und der Erlassung eines befristeten Einreiseverbotes, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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