Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0375

Ra 2019/21/0375Verwaltungsgerichtshof12.07.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0375

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210375.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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