Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0072

Ra 2020/14/0072Verwaltungsgerichtshof13.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.01.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140072.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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