Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0261

Ra 2020/18/0261Verwaltungsgerichtshof03.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0261

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020180261.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit ein Einreiseverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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