Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0288

Ra 2020/18/0288Verwaltungsgerichtshof14.04.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/18/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180288.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, insoweit sie sich gegen die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten, die Entziehung der befristeten Aufenthaltsberechtigung und die Nichterteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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