Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/19/0251

Ra 2020/19/0251Verwaltungsgerichtshof25.11.2020

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Inhalt des Spruches Diverses Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/19/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190251.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Festsetzung der Frist für die freiwillige Ausreise mit 14 Tagen ab Möglichkeit zur unterstützten Ausreise) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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