Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0415

Ra 2020/20/0415Verwaltungsgerichtshof12.02.2021

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/20/0415

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020200415.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde gegen den Ausspruch über die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise richtet, als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluss

gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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