Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/21/0013

Ro 2020/21/0013Verwaltungsgerichtshof26.11.2020

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/21/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020210013.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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