Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0080

Ra 2020/21/0080Verwaltungsgerichtshof30.03.2023

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020210080.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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