Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0090

Ra 2020/21/0090Verwaltungsgerichtshof15.12.2020

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210090.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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