Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0094

Ra 2020/21/0094Verwaltungsgerichtshof15.02.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210094.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.I. (Abweisung der Schubhaftbeschwerde) und A.IV. (Kostenzuspruch an den Bund) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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