Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0135

Ra 2020/21/0135Verwaltungsgerichtshof21.12.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210135.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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