Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0200

Ra 2020/21/0200Verwaltungsgerichtshof14.02.2022

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.02.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210200.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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