Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0241

Ra 2020/21/0241Verwaltungsgerichtshof24.02.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210241.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 2.692,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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