Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0248

Ra 2020/21/0248Verwaltungsgerichtshof21.12.2022

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210248.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 977,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.