Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0271

Ra 2020/21/0271Verwaltungsgerichtshof22.01.2021

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210271.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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