Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0309

Ra 2020/21/0309Verwaltungsgerichtshof19.11.2020

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210309.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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