Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0357

Ra 2020/21/0357Verwaltungsgerichtshof30.04.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0357

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210357.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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