Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0363

Ra 2020/21/0363Verwaltungsgerichtshof07.10.2021

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0363

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210363.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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