Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0379

Ra 2020/21/0379Verwaltungsgerichtshof11.03.2021

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0379

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210379.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.

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