Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/01/0010

Ro 2021/01/0010Verwaltungsgerichtshof02.04.2021

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4 Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/01/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021010010.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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