Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0099

Ra 2021/04/0099Verwaltungsgerichtshof25.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040099.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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