Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0133

Ra 2021/04/0133Verwaltungsgerichtshof10.12.2024

Regest

Ermessen VwRallg8 Erschwerende und mildernde Umstände Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040133.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es der Beschwerde dahingehend stattgibt, dass die im verwaltungsbehördlichen Verfahren festgesetzte Geldstrafe in der Höhe von € 100, (Ersatzfreiheitsstrafe: zwölf Stunden) auf den Betrag von € 50, (Ersatzfreiheitsstrafe: acht Stunden) herabgesetzt wird und die Kosten des verwaltungsbehördlichen Verfahrens mit € 10, neu festgesetzt werden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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