Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0201

Ra 2021/04/0201Verwaltungsgerichtshof14.10.2024

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040201.L00

Spruch

Das Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Nichtigerklärung der Auswahlentscheidungen der Auftraggeberin) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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