Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0113

Ra 2021/05/0113Verwaltungsgerichtshof29.03.2022

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050113.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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