Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/06/0063

Ra 2021/06/0063Verwaltungsgerichtshof21.11.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/06/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021060063.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Kostenersatzantrag der revisionswerbenden Parteien wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.