Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0151

Ra 2021/13/0151Verwaltungsgerichtshof04.12.2024

Regest

Ermessen VwRallg8 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021130151.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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