Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/14/0002

Ro 2021/14/0002Verwaltungsgerichtshof04.03.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/14/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021140002.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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