Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/14/0015

Ra 2021/14/0015Verwaltungsgerichtshof26.04.2021

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Ermessen VwRallg8 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/14/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021140015.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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