Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/14/0029

Ra 2021/14/0029Verwaltungsgerichtshof22.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/14/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021140029.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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