Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/14/0392

Ra 2021/14/0392Verwaltungsgerichtshof18.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/14/0392

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021140392.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden im Umfang des Spruchpunktes A) I. wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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