Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/15/0012

Ro 2021/15/0012Verwaltungsgerichtshof26.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/15/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2021150012.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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