Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0172

Ra 2021/17/0172Verwaltungsgerichtshof04.06.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021170172.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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