Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0216

Ra 2021/17/0216Verwaltungsgerichtshof12.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021170216.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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