Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0128

Ra 2021/18/0128Verwaltungsgerichtshof28.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180128.L01

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Revision wird insoweit, als sie sich gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in den Iran und die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise wendet, abgewiesen;

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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