Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0027

Ra 2021/19/0027Verwaltungsgerichtshof14.10.2021

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190027.L01

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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