Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0159

Ra 2021/19/0159Verwaltungsgerichtshof06.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190159.L01

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, insoweit sie sich gegen die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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