Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0265

Ra 2021/19/0265Verwaltungsgerichtshof27.01.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021190265.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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