Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0413

Ra 2021/19/0413Verwaltungsgerichtshof12.09.2023

Regest

Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0413

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021190413.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A. II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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