Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0416

Ra 2021/19/0416Verwaltungsgerichtshof23.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0416

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021190416.L00

Spruch

Das Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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