Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0105

Ra 2021/20/0105Verwaltungsgerichtshof15.12.2021

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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