Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0449

Ra 2021/20/0449Verwaltungsgerichtshof12.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0449

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021200449.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I., II. und III. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12. August 2019 abgewiesen wurde, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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